Schmiedi Flohmarkt 2025

Hast du auch noch Kartons voll mit Tabletop Miniaturen, Magic Karten oder D&D Stuff im Keller? Falls du etwas loswerden willst, ist der Schmiedi-Flohmarkt die ideale Gelegenheit für dich. Am Sonntag, dem 13. April bauen wir die Schmiedi zur Flohmilocation um und bieten dir die Möglichkeit dein Eingelagertes zu verkaufen.
Da wir letztes Jahr einige Rückmeldungen wegen der Tischgrössen und der Anzahl der Tische hatten, passen wir den Flohmarkt dieses Jahr etwas an und mieten einige Tische an. Das hat zur Folge, dass wir für die mietbare Ausstellfläche einen Unkostenbeitrag verlangen. Dafür darfst du auch 30 Minuten früher in die Schmiedi und hast Zeit fürs Einrichten und den Aufbau. Selbstverständlich darfst du die Tischfläche und die Fläche am Boden für den Verkauf nutzen. Gerne fügen wir unten noch eine kleine FAQ an, damit wir möglichst viele Fragen bereits im Vorfeld beantworten können.
Datum: 13. April 2025
Zeit: 10:30 - 15:00 Uhr (Einrichten & Aufbau für Verkaufende ab 10:00 Uhr)
Ort: Zwergenschmiede
Kosten: kleiner Tisch CHF 5.- (+/- 1m*1m), grosser Tisch CHF 10.- (+/- 0.8m*2.2m)
Anmeldung zum Verkaufen: im Online-Shop oder direkt im Laden
Zur Auflockerung stehen die üblichen Getränke bereit. Zudem steht dir die Schmiedikasse zum Wechseln von Bargeld zur Verfügung.
Wir freuen uns!
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FAQ
F1: Darf ich mehr als einen Tisch mieten?
A1: Selbstverständlich. Wir stellen dir dann deine Mietfläche anhand deiner Anmeldung zusammen.
F2: Ich habe mich für den Flohmi angemeldet und kann nicht teilnehmen. Erhalte ich mein Geld zurück?
A2: Wenn du dich bis zum 12. April 17:00 Uhr per Mail oder im Laden abmeldest, kriegst du deinen Beitrag als Storecredit zurück. Meldest du dich nicht oder nach dem 12. April um 17:00 Uhr ab, erhältst du keine Rückzahlung mehr.
F3: Ich bin ein Händler und möchte am Flohmi teilnehmen. Ist das möglich?
A3: Grundsätzlich ist es möglich, sofern du nicht deine übliche Ware verkaufst und es sich offensichtlich um Flohmiware handelt.
F4: Darf ich auch 3D gedruckte Sachen verkaufen?
A4: Du darfst nur 3D gedruckte Artikel verkaufen, welche du selber designt hast. Es dürfen keine Raubkopien verkauft werden. Sollten wir Verkaufsware entdecken, welche Copyrights und Urheberrechte verletzt werden wir uns vorbehalten für die verkaufende und kaufende Person ein Ladenverbot auszusprechen.